Die Gewerkschaft Verdi tat sich bisher immer als Gegnerin des Berufsbeamtentums hervor. Mit ihrer „Erfurter Erklärung“1 hat sie – zumindest nach außen hin – eine schiere Kehrtwendung vollzogen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Gewerkschaften Verdi und GEW haben sich jahrelang für ein Streikrecht der Beamten – insbesondere der verbeamteten Lehrer – und damit gegen die institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums ausgesprochen, deren Grundpfeiler nun einmal das Streikverbot ist.
Zitat: „Leider hat das Bundesverfassungsgericht im Juni 2018 das Streikverbot für Beamt*innen zementiert.“2
Es wurden Rechtsstreite bis vor das BVerfG und den EGMR angezettelt – und allesamt (mit Pauken und Trompeten) verloren….
Lesen Sie dazu:
- BVerfG: Streikverbot verfassungskonform
- Beamtenstreik vor dem EGMR – das eigentlicher Ziel der „GEW“
- Die wesentlichen Gründe des EGMR für das Streikverbot
Mit ihrer „Erfurter Erklärung“ scheint nunmehr allerdings auch bei Verdi (endlich) die Vernunft eingekehrt zu sein. Dort heißt es wörtlich: „Das bundesdeutsche Berufsbeamtentum hat sich als wichtige Säule des Rechtsstaats bewährt, es leistet einen wichtigen Beitrag für den Erhalt des sozialen Friedens. Die Beamtinnen und Beamten sind elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und garantieren mit ihrer Arbeit die Funktionsfähigkeit des Staates und der Demokratie. Beamtinnen und Beamte sind die entscheidende Garantie für Sicherheit und Ordnung in Deutschland.“3

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Man kann nur hoffen, dass die Gewerkschaft von nun an auch tatsächlich hinter dieser Aussage steht und nicht mehr den Fehler begeht, glänzende Vertreter mit völligem Nichtwissen und Unverständnis zu Veranstaltungen mit potenziellen künftigen Mitgliedern zu entsenden.
Lesen Sie dazu: Was bedeutet „hoheitlich“?
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
Der nächste Blog in dieser Reihe erscheint am 23.6.2025
Literaturhinweis:
Lexikon: Stichwort Streikverbot

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