Stolpersteine für die berufliche Entwicklung einer Gleichstellungsbeauftragten
Eine gewählte Gleichstellungsbeauftragte nach BGleiG darf in ihrer beruflichen Entwicklung keine Vor- oder Nachteile erfahren. Zurzeit besteht aber die Gefahr, dass langjähriges Ausüben des Amtes in eine berufliche Sackgasse führt. Die schon in meinem letzten Beitrag vom 10.7.2017 angesprochene AVV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift) zur BLV (Bundeslaufbahnverordnung) bemüht sich, auch in der ...
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Ein neues Kapitel in der Männerförderung
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Bundeslaufbahnverordnung (BLV) soll nach dem Willen des Bundesinnenministeriums (BMI) geändert werden. Betroffen sind auch gleichstellungsspezifische Aspekte.
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Schwestern von gestern (19): Jane Austen
In diesem Jahr, genauer am 18. Juli begeht das Vereinigte Königreich den 200. Todestag einer seiner größten Schriftsteller/innen (Männer wie Shakespeare– so er denn wirklich der Autor der ihm zugeschriebenen Werke ist – Lewis Carol, C. S. Lewis und Charles Dickens inklusive)1.
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Die elektronische Zeitschrift für alle Gleichstellungs-Akteur/innen und Interessierte!
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Zeitschrift
Fragen Sie Ihr Bundesministerium!
Als Gleichstellungsbeauftragte im Bereich des BGleiG haben Sie das Recht, sich mit Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere zur Auslegung des Gesetzes direkt an das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu wenden. Nach dem neuen § 35 BGleiG neue Fassung von 2015 ist das Ministerium gehalten, Ihnen innerhalb eines Monats zu antworten, und neuerdings steht ...
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Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an einer Führungsklausur
Die Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht zur Teilnahme an Führungsklausuren ihrer Dienststelle. Diese Erkenntnis ist noch nicht zu allen Dienststellen vorgedrungen. Und oft sind auch die Neuen im Amt der Gleichstellungsbeauftragten überrascht, sehen sie sich doch nicht unbedingt als Führungskraft. Aber auch die erfahrenen Gleichstellungsbeauftragten wären überrascht, wie oft solche ...
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Die Frauen der Babyboomer-Jahrgänge - der verborgene Schatz in unseren Behörden?
In den Jahren 1958 bis 1968 wurden in Deutschland die sogenannten Babyboomer-Jahrgänge geboren. 1964 war der geburtenreichste Jahrgang mit 1,36 Millionen Neugeborenen. Heute leben in Deutschland etwa 6,5 Millionen Frauen, die zwischen 1958 und 1968 geboren wurden. Diese Frauen sind also nun zwischen 49 und 59 Jahre alt. Auch in unseren Behörden finden sich die sogenannten Babyboomer-Jahrgänge.
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News Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsrecht
Aktuell informiert.
Mit aktuellen Beiträgen informieren wir hier zu den aktuellen Entwicklung und bringen Sie auf den neuesten Stand.
Überzogene Gleichmacherei?
Das kommende „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ (Entgelttransparenzgesetz) hat mit seinen Maßnahmen zur Lohntransparenz eine neue öffentliche Diskussion ausgelöst. Im Prinzip besagt das Gesetz, dass Frauen in der privaten Wirtschaft - und übertragen auch auf den öffentlichen Dienst - einen Anspruch darauf erhalten zu erfahren, wieviel Männer für vergleichbare Arbeit mehr ...
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Männerförderung durch Gleichstellungsplan
Im Gesetz wird dieses Vorhaben wie folgt umschrieben: „Der Gleichstellungsplan legt fest, wie bis zum Ende seiner Geltungsdauer die Unterrepräsentation von Frauen oder Männern in den einzelnen Bereichen nach § 3 Nummer 3 möglichst abgebaut werden soll.“ (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 BGleiG). Auch hier verpflichtet uns das Gesetz nach seinem Wortlaut dazu, uns der Männer anzunehmen, wenn sie rein ...
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