Neues Urlaubsrecht in Bayern
Nach § 44 BeamtStG steht den Beamtinnen und Beamten ein jährlicher Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Dienstbezüge zu. Hierdurch wird zwar ein Rechtsanspruch begründet, die Dauer des Urlaubs zu ...
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Zum Süd-Nordgefälle der Beamtenbesoldung
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) ist die Kompetenz des Bundes zum Erlass entsprechender rahmenrechtlicher Vorgaben für die Länder entfallen. An die ...
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Fürsorgepflicht – was ist das?
Der Beamte besitzt nach § 45 BeamtStG/§ 78 BBG einen Anspruch auf Fürsorge und Schutz gegenüber seinem Dienstherrn. Dieser Anspruch resultiert aus dem zwischen Beamten und ...
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