Liebe Leserin, lieber Leser,
in Bayern besteht ein durchaus aktiver Verband der Königstreuen in Bayern e.V. Vorstand ist der ehemalige – wie könnte es anders sein – CSU -Landtagsabgeordnete Stefan Jetz aus Altötting. Der Zweck des Verbandes liegt gemäß seiner Satzung in der Pflege des bayerischen Brauchtums, der bayerischen Sprache und der Historie, sowie der Erforschung der Bedeutung Bayerns zur Zeit der bayerischen Könige (http://www.verband-der-koenigstreuen.de/html/start.htm).
Aber die Königstreue hat zumindest im öffentlichen Dienst ihre Grenzen, wie aus dem Urteil des BVerwG vom 2.12 2021 – 2 A 7. 21 – unzweifelhaft geschlossen werden kann:
Ein Beamter, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland dadurch leugnet, dass er in einem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises durchgehend „Königreich Bayern“ statt „Bundesrepublik Deutschland“ angibt, verletzt in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht und kann deshalb im Disziplinarwege aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Er lehnt damit die freiheitlich demokratische Grundordnung ab, für die er aber kraft seiner Ernennung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG jederzeit einzutreten hat. Das Urteil erging, obwohl eine Mitgliedschaft in der sog. „Reichsbürgerszene“ von dem Beamten bestritten wurde und ihm auch nicht nachgewiesen werden konnte.
Da wäre es sicher besser gewesen, wenn er nur an den folgenden Ausspruch des leider viel zu früh verstorbenen Schriftstellers und Ehrenpräsidenten der „Königstreuen“, Georg Lohmeier, gehalten hätte:
„Wir brauchen in Bayern zwar keine Monarchie, aber schöner wär's schon!“:
Dabei darf eines auch nicht vergessen werden: Der Verband legt ausdrücklich großen Wert auf die Feststellung, „dass unsere Mitglieder in keiner Weise fremdenfeindliche oder ausländerfeindliche Ziele verfolgen“.
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
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Literaturhinweis:
Weiß/Niedermaier/Summer, Rn. 71ff. zu § 1 BeamtStG und Rn. 51ff zu § 33 BeamtStG
Schütz/ Maiwald, Rn. 7ff. zu § 33 BeamtStG
v. Roetteken, HBR, Rn. 17ff. zu § 33 BeamtStG
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