Elektrofahrzeuge: Auslagenersatz für das Aufladen eines Firmenwagens
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten für dieses Fahrzeug ganz oder teilweise selbst, handelt es sich bei der Arbeitgebererstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten um steuer- und sozialversicherungsfreien Auslagenersatz.
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Arbeitnehmerüberlassung: Neue Mindeststundenentgelte seit 1. September 2020
Werden Leiharbeitnehmer mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags fallen, hat der Leiharbeitnehmer neben einem Anspruch auf Einhaltung der Arbeitsbedingungen auch einen Anspruch auf Zahlung des Branchenmindestlohns. Wird ein Leiharbeitnehmer in Bereiche entsandt, in denen es keinen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag ...
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Corona I: Steuerfreiheit sämtlicher Beihilfen und Unterstützungen bis 1500 €
Im Newsletter des Lexikons für das Lohnbüro für den Monat Juli 2020 wurde unter Nr. 1 auf die gesetzliche Neuregelung hingewiesen – die an die Stelle einer bereits zuvor ergangenen Verwaltungsregelung getreten ist –, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise in der Zeit zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 zusätzlich zum ohnehin ...
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Geringfügige Beschäftigung: Rentenversicherungspflicht oder Befreiung?
Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse (450-Euro-Jobs) sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Allerdings können sich die Mini-Jobber durch einen über den Arbeitgeber zu stellenden Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2020, das Stichwort „Geringfügige Beschäftigung“ unter Nr. 8). Abhängig davon, ob der ...
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Aktuelle Gesetzgebung: Erhöhung Pflege-Pauschbetrag geplant
Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerzahler durch die Pflege einer Person entstehen, kann er einen Pflege-Pauschbetrag erhalten, wenn er für die Pflege keine Einnahmen erhält und diese in seiner Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt (bisher 924 € jährlich bei Hilflosigkeit der gepflegten Person).
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Auslandstätigkeitserlass: Keine Dreimonatsfrist während der Corona-Pandemie
Die Steuerfreistellung des Arbeitslohns nach dem Auslandstätigkeitserlass setzt voraus, dass eine begünstigte Tätigkeit mindestens drei Monate ununterbrochenen in einem Land ausgeübt wird, mit dem kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht (vgl. das im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2020, das Stichwort „Auslandstätigkeit, Auslandstätigkeitserlass“ unter Nr. 5 Buchstaben b und c).
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