Artikel zum Schlagwort: Firmenwagen
Elektrofahrzeuge: Stromkosten mit 1%-Regelung abgegolten
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, wird der monatliche geldwerte Vorteil mit 1% des ggf. zur Hälfte oder mit einem Viertel angesetzten Bruttolistenpreises berechnet. Mit dem 1%-Wert sind beim Arbeitnehmer zugleich auch die dem Arbeitgeber entstehenden Kosten für das Stromtanken abgegolten; damit werden die ...
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Firmenwagen zur privaten Nutzung: Leasingsonderzahlung bei Kostendeckelung
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und ggf. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, wird der steuer- und sozialversicherungspflichtige geldwerte Vorteil in der Regel mit monatlich 1%/0,03% des Bruttolistenpreises angesetzt. Übersteigt der sich nach dieser Bruttolistenpreisregelung ermittelte geldwerte Vorteil für das ...
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Firmenwagen zur privaten Nutzung: Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ab 2022
Die Bewertung der Privatnutzung von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei Anschaffungen ab dem 1.1.2022 ist mit der Hälfte des Bruttolistenpreises anzusetzen, wenn das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 Kilometer (bei Anschaffungen bis ...
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Elektrofahrzeuge: Einzelnachweis der Stromkosten bei Firmenwagenüberlassung
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten für dieses Fahrzeug zunächst ganz oder teilweise selbst, handelt es sich bei einer Arbeitgebererstattung um steuerfreien Auslagenersatz. Um diesen Auslagenersatz zu vereinfachen, hat die Finanzverwaltung monatliche Pauschalen ...
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Firmenwagen zur privaten Nutzung: Keine Fahrten zur Arbeit für einen vollen Monat
Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2021, wird beim Stichwort „Firmenwagen zur privaten Nutzung“ unter Nr. 3 Buchstabe c ausgeführt, dass bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem zur Nutzung überlassenen Firmenwagen – abweichend von der 0,03%-Regelung für einen Kalendermonat – eine Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten mit 0,002% des Bruttolistenpreises ...
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Elektrofahrzeuge: Auslagenersatz für das Aufladen eines Firmenwagens
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten für dieses Fahrzeug ganz oder teilweise selbst, handelt es sich bei der Arbeitgebererstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten um steuer- und sozialversicherungsfreien Auslagenersatz.
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