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11.03.2013
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Von schwerbehinderten Menschen darf nach § 5 BLV und den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden. Es fragt sich dabei, wie weit der Dienstherr mit seinen sonst zu stellenden Anforderungen an die gesundheitliche und körperliche Eignung bei schwerbehinderten Bewerbern Abstriche machen muss.
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11.03.2013
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Teil 3: Von der Auswahl bis zur Freistellung von Freiwilligen
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05.03.2013
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Dieser Beitrag fasst die obergerichtliche Rechtsprechung zur Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zusammen, vor einer Stellenbesetzung ein Anforderungsprofil festzulegen und dieses schriftlich zu dokumentieren.
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04.03.2013
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Während sich der Teil I dieser dreiteiligen Reihe mit dem Kriterium der Außenwirkung befasste und im Teil II das Merkmal der „Regelung“ erläutert wurde, stellt der „feststellende Verwaltungsakt“ ein Problem dar, auf welches hier in Teil III näher eingegangen werden soll.
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04.03.2013
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Teil 2: Bürgerschaftliches Engagement braucht Personalmanagement
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25.02.2013
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Teil 1:  Der öffentliche Sektor braucht Bürgerschaftliches Engagement
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25.02.2013
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Der Verwaltungsakt wird in § 35 VwVfG gesetzlich allgemein definiert. Diese an objektiven Kriterien orientierte Definition gilt – worauf bereits im Teil I in Zusammenhang mit dem Kriterium der Außenwirkung hingewiesen wurde – auch im Beamtenrecht. In diesem Teil II soll nunmehr näher auf das weitere Kriterium der „Regelung“ eingegangen werden.
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18.02.2013
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Diese generelle Behauptung unterstellt heute die Kritik – auch die aus weiblicher Sicht – der modernen Frauenbewegung, zu der ich mich durchaus selbst zähle. Es wird dabei behauptet, dass wir Frauenbewegten die Männer pauschal und unkritisch als weniger sensibel, unsozialer, weniger empathisch, unkommunikativer, weniger verantwortungsbewusst und weniger fleißig, kurzum als die schlechteren Chefs ...
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18.02.2013
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Der Verwaltungsakt wird in § 35 VwVfG gesetzlich allgemein definiert. Diese an objekti-ven Kriterien orientierte Definition gilt auch im Beamtenrecht. Wegen der engen Bindung zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn aufgrund des „Dienst- und Treueverhältnisses“ ergeben sich allerdings Besonderheiten bei den Kriterien „Rechtswirkung nach außen“ und „Regelung“.
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11.02.2013
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Die meisten Menschen trauen sich mehr zu, als sie tatsächlich leisten können. Viele glauben von sich, sie seien besser als der Durchschnitt. Diese Art der Selbstüberschätzung (Overconfidence) wird inzwischen als Massenphänomen beschrieben und wissenschaftlich untersucht.
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