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01.03.2018
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Die Organisationskultur des öffentlichen Sektors ermöglicht weit überwiegend eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Durch Rechtschaffenheit, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein werden Konflikte minimiert und die Aufgaben effizienter und für alle angenehmer erledigt.
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28.02.2018
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Zum Internationalen Frauentag 2018 feiern wir 100 Jahre Frauenwahlrecht!
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28.02.2018
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Die Reform der Betriebsrenten – was sieht das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz vor?
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26.02.2018
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Steigerung in zwei Stufen beschlossen.
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26.02.2018
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Wird ein Elektro- oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer auch privat genutzt, sind für die Ermittlung des geldwerten Vorteils die Kosten für das Batteriesystem nicht zu berücksichtigen (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2018, die Erläuterungen beim Stichwort „Firmenwagen zur privaten Nutzung“ unter den Nrn. 2 und 3). Bei der Ermittlung des ...
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26.02.2018
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Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2018, ist beim Stichwort „Wohnungsüberlassung“ unter Nr. 8 Buchstabe a erläutert, wie in diesem Fall die unentgeltliche oder verbilligte Heizung zu bewerten ist.
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26.02.2018
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Durch das sog. Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ab 2018 erstmalig ein Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener (laufender Arbeitslohn bis 2200 € monatlich) mit erstem Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber (also nicht Steuerklasse VI) eingeführt worden.
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26.02.2018
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Die steuerliche Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses setzt voraus, dass es ernsthaft vereinbart ist und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird.
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26.02.2018
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Wird eine begünstigte nebenberufliche Tätigkeit z.B. als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation (z. B. einen eingetragenen Verein) ausgeübt, sind die Einnahmen bis zur Höhe von 2400 € jährlich steuerfrei (vgl. im Einzelnen im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2018, das Stichwort „Nebentätigkeit für gemeinnützige ...
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26.02.2018
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Die notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden.
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