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Blog

Dr. Maximilian Baßlsperger

Der Blog rund um das Thema Beamtenrecht

„Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand“. Detailliert, mit großem Sachverstand und gelegentlich auch mit einem Augenzwinkern, liefert Ihnen dieser Blog Informationen aus erster Hand zu aktuellen Themen im Beamtenrecht.

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Dr. Maximilian Baßlsperger ist Experte auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts und seit mehr als zwei Jahrzehnten als Kommentator für das Beamtenrecht tätig.

Als hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (University of Applied Sciences for Public Service in Bavaria) befasste er sich insbesondere mit dem Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, sowie mit dem Recht des öffentlichen Dienstes.

27.10.2014
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Seit über dreieinhalb Jahren ist das „neue“ Leistungslaufbahngesetz in Kraft. Damit sollte eigentlich das Laufbahngruppenprinzip in Bayern abgeschafft werden. Weit gefehlt: Selbst die Staatsregierung verwendet in einer Verordnung vom 22.7.20141 die alten Bezeichnungen „mittlerer“ und „gehobener Dienst“.
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20.10.2014
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Das Wams des Staates für seine Beamten war nach Otto Mayer schon immer eng aber warm.1 Umso erfreulicher ist es, dass nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte die Ausstandsfeier auch bei Beamten der steuerlichen Absetzbarkeit unterliegt.
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13.10.2014
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind Beamte und Richter bei der Aufnahme von Berufstätigkeiten nach § 41 BeamtStG und § 71 DRiG an bestimmte Vorgaben gebunden. Dies zeigt ein Fall, den das VG München1 jetzt zu entscheiden hatte.
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06.10.2014
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Der Aufstieg vom gehobenen in den höheren Verwaltungsdienst stand und steht in der Kritik. Grund: Es mangele an geeigneten und vor allem an objektiven Prüfungsverfahren. Einen interessanten neuen Weg beschreiten hier der Bund und die Fachhochschule Brühl.
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29.09.2014
von Dr. Maximilian Baßlsperger
1 Kommentar
Die zulässigen Disziplinarmaßnahmen sind in den Disziplinargesetzen von Bund und Ländern abschließend geregelt. Der Tritt ins Gesäß gehört bisher noch nicht dazu. Welche Folgen es haben kann, wenn ein Vorgesetzter den „Tritt in den Hintern“ aber wörtlich nimmt, zeigt der folgende Fall.1
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22.09.2014
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Durch die vertragliche Verpflichtung zur Erstattung angefallener Ausbildungskosten erhält der ausbildende Dienstherr bei einem vorzeitigen Ausscheiden einen Zahlungsanspruch gegenüber seinen – ehemaligen – Nachwuchsbeamten.1 Für Berufssoldaten besteht hier sogar eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstattung nach dem Soldatengesetz.2 Die bei Beamten anfallenden Erstattungsbeträge sind unter ...
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News Beamtenrecht

Aktuell informiert.

Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen aktuellen Beiträgen stets auf dem Laufenden rund um das Thema Beamten- und Beihilferecht.

15.09.2014
von Dr. Maximilian Baßlsperger
1 Kommentar
Die Ausbildungszeiten der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst werden durch die jeweiligen Laufbahnvorschriften von Bund und Ländern festgelegt. Gleichwohl werden diese gesetzlich vorgegebenen Zeiten mit steter Regelmäßigkeit überschritten. Dies führt zu einer erheblichen Benachteiligung für Nachwuchsbeamte.
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08.09.2014
von Dr. Maximilian Baßlsperger
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Auch Beamte besitzen einen Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung solcher Urlaubstage, die sie vor Ausscheiden aus ihrem Dienst wegen Krankheit nicht mehr einbringen konnten. Beim Verfall dieses Anspruchs und bei dessen Vererblichkeit gibt es allerdings durchaus widersprüchliche Begründungen.
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28.07.2014
von Dr. Maximilian Baßlsperger
2 Kommentare
Während die Ernennungsvoraussetzungen der charakterlichen und der gesundheitlichen Eignung sehr häufig Gegenstand von Gerichtsentscheidungen sind, wurden hinsichtlich der ebenfalls obligatorischen Voraussetzung der geistigen Eignung von Bewerbern bislang nur wenige Rechtsstreitigkeiten geführt.
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Quiz Beamtenrecht

Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?

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