Abgeordnete: Kein Abzug von Wahlkampfkosten
Abgeordnete des Bundestags, eines Landtags oder des Europäischen Parlaments erzielen mit ihren Bezügen steuerlich „Sonstige Einkünfte“. Werden zur Abgeltung der ihnen durch das Mandat entstehenden Kosten Aufwandsentschädigungen gezahlt, dürfen die durch das Mandat entstehenden Aufwendungen nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Auch Wahlkampfkosten zur Erlangung eines solchen Mandats sind ...
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Betriebliche Altersversorgung: Einstandspflicht des Arbeitgebers
Aufgrund der allseits bekannten Lage an den Kapitalmärkten durch die Niedrigzinsphase und gestiegener Lebenserwartung kommt es bei einigen betrieblichen Versorgungseinrichtungen zu einer Kürzung der zugesagten Versorgungsleistungen. Nach den Regelungen im Betriebsrentengesetz hat der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann einzustehen, wenn die Durchführung nicht ...
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Doppelte Haushaltsführung: Aktuelle BFH-Rechtsprechung
Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Eine solche doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seines ...
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Aktuelle Gesetzgebung und „Zusätzlichkeitserfordernis“
Wegen der neuen, geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach eine Gehaltsumwandlung zur Erfüllung des Zusätzlichkeitskriteriums bis zum Zeitpunkt der Lohnzahlung möglich sei (vgl. hierzu im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2020, u.a. das Stichwort „Gehaltsumwandlung“ unter Nr. 4), soll das in zahlreichen Steuerbefreiungs-, Pauschalierungs- und Bewertungsvorschriften ...
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Arbeitslohn: Beteiligung am Veräußerungserlös der Arbeitgeber-Gesellschaft
Bestehen neben dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sonderrechtsbeziehungen (z.B. Miet-, Darlehens- oder Kaufverträge), sind diese steuerlich gesondert zu würdigen und führen nicht allein wegen der „Arbeitnehmerstellung“ zu Arbeitslohn (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2020, die Ausführungen in Abschnitt A Nr. 4).
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Elektro-Bike: Viertelung der Bemessungsgrundlage
Die geldwerten Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrrads oder Pedelecs vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur Privatnutzung und zur Nutzung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei, wenn die Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
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