Aktivrente: Aktualisierung des FAQ-Katalogs
Hat ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht und ist dennoch weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleibt sein Arbeitslohn seit dem 1.1.2026 bis zu 2000 € monatlich steuerfrei (sog. steuerfreie Aktivrente; vgl. zu den Einzelheiten die Erläuterungen und Beispiele im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2026, beim Stichwort ...
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Rentenversicherung: 33 Reformempfehlungen der Kommission
Von der beabsichtigten Reform des Sozialstaats in Deutschland (Rente, Gesundheit, Pflege) wird jeder betroffen sein. Die sog. Rentenkommission hat Ende Juni 2026 der Bundesregierung ihren Bericht mit 33 Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung der „Rente“ übergeben.
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Aktuelle Gesetzgebung: Abschluss von Gesetzgebungsverfahren
In den Online-Aktualisierungen des Lexikons für das Lohnbüro für die Monate Februar 2026 und Mai 2026, jeweils unter Nr. 1, hatten wir Sie über das Altersvorsorgereformgesetz (= Reform der Riester-Rente ab 2027) und die Möglichkeit der Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis zum 30.6.2027 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Entlastungsprämie von insgesamt 1000 € auszuzahlen informiert. Der ...
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Aktivrente: Maßgebende Altersgrenze bestimmt sich ausschließlich nach dem SGB VI
Seit dem 1.1.2026 wird der Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung unter weiteren Voraussetzungen bis zu einer Höhe von 24 000 € jährlich steuerfrei gestellt (sog. Aktivrente). Dies gilt für Arbeitslöhne ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 Satz 2, § 235 SGB VI), wenn der Arbeitgeber hierfür nach bestimmten Vorschriften des SGB VI Beiträge zur gesetzlichen ...
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Aktivrente: Arbeitgeberbeiträge/-zuschüsse zur Rentenversicherung
Seit dem 1.1.2026 wird der Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung unter weiteren Voraussetzungen bis zu einer Höhe von 24 000 € jährlich steuerfrei gestellt (sog. Aktivrente). Dies gilt für Arbeitslöhne ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 Satz 2, § 235 SGB VI), wenn der Arbeitgeber hierfür nach bestimmten Vorschriften des SGB VI Beiträge zur ...
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