Computer: Nutzungsdauer von einem Jahr für Hard- und Software!
Abweichend von ihrer bisherigen Sichtweise (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2021, das Stichwort „Computer“ unter Nr. 5) legt die Finanzverwaltung ab dem Jahr 2021 sowohl im Betriebs- als auch im Privatvermögen für Computerhardware und Betriebs-/Anwendersoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (= Abschreibungszeitraum) von einem Jahr (bisher drei Jahre) zugrunde. Dieser neue ...
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Entfernungspauschale für Fahrten zum Arbeitgeber-Sammelpunkt
Bestimmt der Arbeitgeber durch arbeitsrechtliche Festlegung, dass ein Arbeitnehmer, der keine erste Tätigkeitsstätte hat, sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder dort die Arbeit aufzunehmen, werden die Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung zu diesem ...
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Elektrofahrzeuge: Auslagenersatz für das Aufladen eines Firmenwagens
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten für dieses Fahrzeug ganz oder teilweise selbst, handelt es sich bei der Arbeitgebererstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten um steuer- und sozialversicherungsfreien Auslagenersatz.
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Arbeitnehmerüberlassung: Neue Mindeststundenentgelte seit 1. September 2020
Werden Leiharbeitnehmer mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags fallen, hat der Leiharbeitnehmer neben einem Anspruch auf Einhaltung der Arbeitsbedingungen auch einen Anspruch auf Zahlung des Branchenmindestlohns. Wird ein Leiharbeitnehmer in Bereiche entsandt, in denen es keinen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag ...
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Corona I: Steuerfreiheit sämtlicher Beihilfen und Unterstützungen bis 1500 €
Im Newsletter des Lexikons für das Lohnbüro für den Monat Juli 2020 wurde unter Nr. 1 auf die gesetzliche Neuregelung hingewiesen – die an die Stelle einer bereits zuvor ergangenen Verwaltungsregelung getreten ist –, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise in der Zeit zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 zusätzlich zum ohnehin ...
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