Gleichstellungsmanagement und -controlling
Die Gleichstellungsbeauftragte hat nach § 19 BGleiG die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes in der Dienststelle zu überwachen und zu fördern. Sie hat also eine Controllingfunktion und liegt damit im Trend der Zeit. Controlled wird heute alles, insbesondere das, was gemanagt wird: Finanzen und Ausgaben, Projekte, Programme und Maßnahmen, Aufgaben, Ideen und sogar Konflikte.
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Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte kann ihre vielfältigen Aufgaben bei oft überschneidenden Terminen und gegebenenfalls mehreren Dienstorten nicht immer alleine wahrnehmen. Sie darf dann ihre Stellvertreterin oder eine Vertrauensfrau mit ihrer Vertretung beauftragen. Diese werden in ihrem Auftrag, das heißt im Rahmen der Vorgaben der Gleichstellungsbeauftragten tätig.
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Zeitschrift
Jeder Kopf zählt gleich!
So lautet die Meinung der meisten Juristen. Mir wurde entgegengehalten, Teilzeit arbeitende Frauen würden nicht ernst genommen, wenn sie nicht voll gezählt würden. Und: Nur diese Zählweise sei gerecht und gesetzeskonform, da sie bei der Feststellung von Unterrepräsentanzen nach § 8 Bundesgleichstellungsgesetz die Benachteiligung von Männern verhindere.
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Ist eine Bundespräsidentin schon zuviel Gleichstellung?
„Lieber gleich-berechtigt als später“ stand vor Jahren auf einem Aufkleber, der vom damaligen Bundesfrauenministerium verteilt wurde. Inzwischen steht die Förderung von Frauen in Führungspositionen als Ziel im Koalitionsvertrag. Wir sind wir also ein Stück weiter. Wirklich? „Es gilt der Koalitionsvertrag und daran halten sich alle“, sagte - wenn auch in einem anderen Zusammenhang – ein ...
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Hexenpolitik?
„Muss ich dieses Hexenblatt wirklich lesen?“ fragte kürzlich eine Führungskraft, als sie – es war in Wahrheit ein „ER“ – die neueste Informationsschrift der Gleichstellungsbeauftragten in seinem Postfach vorfand. Noch immer müssen Gleichstellungsbeauftragte häufig mit dem Vorurteil leben, Männerhasserin zu sein, die blind eine reine Klientelpolitik für Frauen machen – egal ob die Frauen, für ...
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News Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsrecht
Aktuell informiert.
Mit aktuellen Beiträgen informieren wir hier zu den aktuellen Entwicklung und bringen Sie auf den neuesten Stand.
Die dienstliche Beurteilung der Mitarbeiterinnen einer Gleichstellungsbeauftragten
Soweit Mitarbeiterinnen der Gleichstellungsbeauftragten – meist Frauen - dienstlich zu beurteilen sind, trifft das Bundesgleichstellungsgesetz hierzu keine ausdrückliche Regelung. Je nach Übung in der Behörde hätte die Gleichstellungsbeauftragte nur einen Beurteilungsbeitrag an den Beurteiler – oft Männer – zu leisten oder eine eigene Beurteilung zu erstellen, die dann von einem Zweitbeurteiler ...
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Kritik der Basis an der Stufenvertretung
Gelegentlich wird die Regelung der Stufenvertretung in § 17 Bundesgleichstellungsgesetz von den Gleichstellungsbeauftragten der unteren Organisationsebenen kritisiert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Personalentscheidungen über die Besetzung von Führungspositionen auf der höheren Verwaltungsebene getroffen werden und nur die dort angesiedelte Gleichstellungsbeauftragte beteiligt wird.
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