Preise: Preisgeld für wissenschaftliche Publikationen
Preise gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie wegen der in dem Dienstverhältnis erbrachten Arbeitsleistung gewährt werden und damit den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts haben. Das gilt auch dann, wenn der Preis nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten zugewendet worden ist (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, das Stichwort „Preise“).
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Elektrofahrzeuge: Steuerfreier pauschaler Auslagenersatz der Stromkosten
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten für dieses Fahrzeug ganz oder teilweise selbst, kann der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten erstatten (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, das Stichwort „Elektrofahrzeuge“ unter Nr. 1 ...
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Wohnungsüberlassung: Bewertung der Heizung und Warmwasserversorgung
Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, ist beim Stichwort „Wohnungsüberlassung“ unter Nr. 8 Buchstabe a erläutert, wie in diesen Fällen die unentgeltliche oder verbilligte Heizung zu bewerten ist. Grundsätzlich ist für die Bewertung dieses zusätzlichen geldwerten Vorteils der übliche Endpreis am Abgabeort maßgebend.
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Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten: Leasingsonderzahlung bei individuellen Kfz-Kosten
Benutzt der Arbeitnehmer bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten seinen eigenen Pkw, können die Kfz-Kosten nach dem pauschalen Kilometersatz (0,30 € je gefahrenen Kilometer) oder nach dem für einen Zeitraum von 12 Monaten individuell ermittelten Kilometersatz (= Gesamtkosten : Jahresfahrleistung) vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen ...
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Aktuelle Gesetzgebung
Im Laufe des November dieses Jahres wird der Bundesrat über das Jahressteuergesetz 2024 und das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz abstimmen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat den Gesetzen zustimmen oder ob es zu einem oder sogar zwei Vermittlungsverfahren kommt. Unabhängig hiervon wurden zwischenzeitlich folgende Änderungen und Ergänzungen dieses Gesetzes angekündigt:
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Elektro-Bike: Fahrrad oder Kraftfahrzeug?
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein Fahrrad zur Verfügung, ist der sich hieraus ergebende geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei. Ist ein Elektro-Bike allerdings verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen, ergibt sich regelmäßig ein steuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil, der nach der 1%-/0,03%-Regelung zu ...
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