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09.12.2013
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Die Gleichstellungsbeauftragte ist bisher also nicht weitergekommen und hat sich entschlossen, Klage gegen die Dienststelle erheben. Die Klage wird beim Verwaltungsgericht eingereicht, da die Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Eigenschaft als Organ klagt und nicht als Beschäftigte. Es ist daher egal, ob sie Beamtin oder Tarifbeschäftigte ist. Die Rechtsverletzung, auf die sich ihre Klage stützt, ...
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09.12.2013
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Ist ein Rechtschreibfehler wirklich so schlimm, wenn selbst dem für die Lehramtsprüfungen zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus sogar in seiner Lehramtsprüfungsordnung Grammatikfehler unterlaufen?
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02.12.2013
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Die Nutzung einer elektronischen Zigarette unterliegt dem umfassenden Rauchverbot in einer Behörde, in einem Schulgebäude oder auf dem Schulgelände. In diesem Sinne hat zumindest das VG Gießen1 entschieden.
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02.12.2013
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Das Erbe der vergangenen Legislaturperiode ist der Aufbruch einer Männer-, einer Männerrechtler-1, ja sogar einer für Gleichstellungsinteressierte recht befremdlichen Maskulistenbewegung. In diesen Kreisen wird Männerdiskriminierung intensiv gefühlt, hörbar geäußert und mit dem Ruf verbunden, die jahrzehntelange einseitige Bevorzugung von Frauen nun aber wirklich zu beenden. Unterstützt wird dies ...
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25.11.2013
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neben der Verletzung ihrer Rechte ist der Gleichstellungsplan der zweite Tatbestand, auf den die Gleichstellungsbeauftragte eine Klage gründen kann, wenn nämlich die Dienststelle einen den Vorschriften des BGleiG nicht entsprechenden Gleichstellungsplan aufgestellt hat (§ 22 Abs. 3 Nr. 2 BGleiG).
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25.11.2013
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Sucht ein Beamter während der Dienstzeit zur Verrichtung der Notdurft im Dienstgebäude eine Toilettenanlage auf, so endet der Dienstunfallschutz mit dem Durchschreiten der Außentüre und lebt erst nach Verlassen der Toilettenanlage wieder auf – so entschieden vom VG München mit Urteil vom 8.8.2013.1
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18.11.2013
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Nach dem Leistungsprinzip des Art.∙33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Die Dienstherren sind deshalb bei der Bewerberauswahl an bestimmte, von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze gebunden, was wiederum zu einem Rechtsanspruch des Bewerbers auf Beachtung dieser Grundsätze führt.
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18.11.2013
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Wenn im außergerichtlichen Einigungsverfahren alle Bemühungen erfolglos bleiben und unter Einhaltung des BGleiG keine Einigung mit der Dienststelle möglich ist, bleibt nur noch der Weg, das Verwaltungsgericht anzurufen. Das Verfahren ist in § 22 Abs.1 BGleiG geregelt. Für das Gesetz und sicher auch für Sie ist in der Auseinandersetzung mit der Verwaltung um Gleichstellungsfragen eine Klage beim ...
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11.11.2013
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Im Entwurf für ein neues Hessisches Gleichstellungsgesetz* findet sich die Bestimmung: „Mit Teilzeitbeschäftigten besetzte Arbeitsplätze sind in Vollzeitarbeitsplätze umzurechnen. Unterrepräsentanz von Frauen besteht insoweit auch dann, wenn sie weniger als die Hälfte der Vollzeitarbeitsplätze eines Bereiches besetzen.“
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11.11.2013
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In dem Beitrag der vergangenen Woche mit dem Titel: Das Anforderungsprofil im Beamtenrecht – Teil I wurden die verschiedenen Arten der Anforderungsprofile erläutert. In diesem zweiten Teil sollen einige Probleme, die sich im Zusammenhang von Anforderungsprofilen und Beamtenrecht ergeben, näher beleuchtet werden.
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