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News

Lohnsteuerrecht. Aktuell informiert.

Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht

12.06.2025
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Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines unter 14 Jahre alten Kindes sind zu 80%, höchstens 4800 € je Kind, als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Bei Aufwendungen für Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen ist ein solcher Sonderausgabenabzug allerdings gesetzlich ausgeschlossen (vgl. hierzu auch das Lexikon für ...
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12.06.2025
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Die Aufteilung des Besteuerungsrechts für den Arbeitslohn auf mehrere Staaten ist auch dann vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seiner Tätigkeit außerhalb des für ihn im Betrieb eingerichteten Arbeitsplatzes ausübt (z. B. im Home-Office).
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22.05.2025
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio nicht den als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennenden, zwangsläufig entstehenden Krankheitskosten zuzurechnen sind. Schließlich wird das mit der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio einhergehende Leistungsangebot auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen, um die Gesundheit zu erhalten, das Wohlbefinden ...
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22.05.2025
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Der Nachweis der erforderlichen Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten ist bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers zu führen (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, in Anhang 7 Abschnitt D das Stichwort „Krankheitskosten“).
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15.04.2025
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Preise gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie wegen der in dem Dienstverhältnis erbrachten Arbeitsleistung gewährt werden und damit den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts haben. Das gilt auch dann, wenn der Preis nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten zugewendet worden ist (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, das Stichwort „Preise“).
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15.04.2025
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Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten für dieses Fahrzeug ganz oder teilweise selbst, kann der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten erstatten (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, das Stichwort „Elektrofahrzeuge“ unter Nr. 1 ...
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07.03.2025
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Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, ist beim Stichwort „Wohnungsüberlassung“ unter Nr. 8 Buchstabe a erläutert, wie in diesen Fällen die unentgeltliche oder verbilligte Heizung zu bewerten ist. Grundsätzlich ist für die Bewertung dieses zusätzlichen geldwerten Vorteils der übliche Endpreis am Abgabeort maßgebend.
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07.03.2025
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Da in den Fällen der Firmenfitnessmitgliedschaften kein üblicher Endpreis am Abgabeort ermittelt werden kann, ist der geldwerte Vorteil dieses Sachbezugs nach der Höhe der Aufwendungen des Arbeitgebers (einschließlich sämtlicher Nebenkosten und der Umsatzsteuer) zu bemessen (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, das Stichwort „Firmenfitnessmitgliedschaften“).
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03.03.2025
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Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, wird beim Stichwort „Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer“ unter Nr.18 ausgeführt, dass eine Antragsveranlagung zur Einkommensteuer auch dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaates ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat.
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19.02.2025
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Benutzt der Arbeitnehmer bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten seinen eigenen Pkw, können die Kfz-Kosten nach dem pauschalen Kilometersatz (0,30 € je gefahrenen Kilometer) oder nach dem für einen Zeitraum von 12 Monaten individuell ermittelten Kilometersatz (= Gesamtkosten : Jahresfahrleistung) vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen ...
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