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Lohnsteuerrecht. Aktuell informiert.

Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht

19.06.2017
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Bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten wird der hierdurch entstehende Verpflegungsmehraufwand steuerlich durch Verpflegungspauschalen berücksichtigt, die vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
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19.06.2017
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Bei Geschenken an Geschäftspartner kann der Schenkende die auf das Geschenk entfallende Einkommensteuer des Beschenkten übernehmen. Macht er von diesem Wahlrecht Gebrauch, wird die Einkommensteuer bei ihm mit einem Pauschsteuersatz von 30% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) erhoben.
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19.06.2017
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Papier-Essenmarken und arbeitstägliche Zuschüsse des Arbeitgebers werden hinsichtlich der Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Gestellung einer arbeitstäglichen Mahlzeit lohnsteuerlich gleich behandelt.
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19.06.2017
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Die ab dem 1.1.2018 im Lohnkonto aufzuzeichnenden Daten hat der Arbeitgeber der Finanzverwaltung nach einer amtlich vorgeschriebenen digitalen Schnittstelle elektronisch bereitzustellen. Dies gilt unabhängig von dem vom Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm.
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19.06.2017
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Im Laufe des Kalenderjahres stehen dem Arbeitgeber, für die Gehaltsbestandteile, die nicht direkt der inländischen oder ausländischen Tätigkeit zugordnet werden können (sog. verbleibender Arbeitslohn), vier Aufteilungsalternativen zur Verfügung. Am Ende des Kalenderjahres sind dem Arbeitgeber die letztlich maßgebenden tatsächlichen Arbeitstage im Inland und im Ausland im Beschäftigungszeitraum ...
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19.06.2017
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Auslagenersatz und durchlaufende Gelder sind steuer- und beitragsfrei.
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19.06.2017
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Anfang Juni hat der Bundesrat dem sog. Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz und dem „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ zugestimmt.
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23.05.2017
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Die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlten Zuschläge sind steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Grundlohn in diesem Sinne ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den Lohnzahlungszeitraum zusteht. Die Zahlung des Zuschlags muss zweckbestimmt erfolgen, ...
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23.05.2017
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Beim bundesweit angebotenen Projekt „Wohnen für Hilfe" bieten in der Regel ältere Menschen Studierenden und Auszubildenden günstigen Wohnraum an. Als Gegenleistung verpflichten sich die Studierenden und Auszubildenden den Wohnraumanbieter im Alltag zu unterstützen. Die geleisteten Stunden werden als „Mieterlass" angerechnet, wobei zumeist ein Quadratmeter Wohnfläche mit einer Stunde Hilfe im ...
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23.05.2017
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Lohnsteuerlich liegen Reisekosten vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Bei einer solchen beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit können Fahrtkosten, ggf. anfallende Übernachtungskosten und die gesetzlich vorgesehenen Verpflegungspauschalen vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten ...
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