Kinderbetreuungskosten: Kein Sonderausgabenabzug für Freizeitbetätigungen
Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines unter 14 Jahre alten Kindes sind zu 80%, höchstens 4800 € je Kind, als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Bei Aufwendungen für Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen ist ein solcher Sonderausgabenabzug allerdings gesetzlich ausgeschlossen (vgl. hierzu auch das Lexikon für ...
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Home-Office bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Die Aufteilung des Besteuerungsrechts für den Arbeitslohn auf mehrere Staaten ist auch dann vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seiner Tätigkeit außerhalb des für ihn im Betrieb eingerichteten Arbeitsplatzes ausübt (z. B. im Home-Office).
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Außergewöhnliche Belastungen II: Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio nicht abziehbar
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio nicht den als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennenden, zwangsläufig entstehenden Krankheitskosten zuzurechnen sind. Schließlich wird das mit der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio einhergehende Leistungsangebot auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen, um die Gesundheit zu erhalten, das Wohlbefinden ...
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Preise: Preisgeld für wissenschaftliche Publikationen
Preise gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie wegen der in dem Dienstverhältnis erbrachten Arbeitsleistung gewährt werden und damit den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts haben. Das gilt auch dann, wenn der Preis nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten zugewendet worden ist (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, das Stichwort „Preise“).
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Elektrofahrzeuge: Steuerfreier pauschaler Auslagenersatz der Stromkosten
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten für dieses Fahrzeug ganz oder teilweise selbst, kann der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten erstatten (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, das Stichwort „Elektrofahrzeuge“ unter Nr. 1 ...
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Wohnungsüberlassung: Bewertung der Heizung und Warmwasserversorgung
Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, ist beim Stichwort „Wohnungsüberlassung“ unter Nr. 8 Buchstabe a erläutert, wie in diesen Fällen die unentgeltliche oder verbilligte Heizung zu bewerten ist. Grundsätzlich ist für die Bewertung dieses zusätzlichen geldwerten Vorteils der übliche Endpreis am Abgabeort maßgebend.
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Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten: Leasingsonderzahlung bei individuellen Kfz-Kosten
Benutzt der Arbeitnehmer bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten seinen eigenen Pkw, können die Kfz-Kosten nach dem pauschalen Kilometersatz (0,30 € je gefahrenen Kilometer) oder nach dem für einen Zeitraum von 12 Monaten individuell ermittelten Kilometersatz (= Gesamtkosten : Jahresfahrleistung) vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen ...
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