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26.06.2019
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Das Bundeskabinett hat am 19. Juni 2019 den Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege verabschiedet.
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25.06.2019
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Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz wird novelliert – die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros (lag) fordert ein starkes und wirkungsvolles Gesetz.
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25.06.2019
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Die kommunalen Krankenhäuser sehen sich mit hohen Kostenbelastungen konfrontiert: Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion streben Sonderregelungen für die Beschäftigten an.
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25.06.2019
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Die kommunalen Krankenhäuser sehen sich mit hohen Kostenbelastungen konfrontiert: Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion streben Sonderregelungen für die Beschäftigten an.
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25.06.2019
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Zum 1. Juli 2019 treten folgende Rechtsänderungen ein, die im Lexikon für das Lohnbüro 2019 bereits eingearbeitet worden sind und auf die an dieser Stelle noch einmal hingewiesen wird:
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25.06.2019
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Mai 2019 ein Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III vorgelegt. 
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25.06.2019
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Der als Arbeitnehmer beschäftigte Kläger wechselte – nach mehr als 24 Jahren Beschäftigungszeit – wegen der Stilllegung eines Werkes seines Arbeitgebers zu einer Beschäftigungsgesellschaft (auch Transfergesellschaft genannt; vgl. auch im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2019, das Stichwort „Beschäftigungsgesellschaften“). 
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25.06.2019
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Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstanden Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft am inländischen Beschäftigungsort höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1000 € monatlich vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen ...
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25.06.2019
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Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind als Werbungskosten abziehbar und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird; die notwendigen Mehraufwendungen können auch vom Arbeitgeber des Arbeitnehmers steuerfrei ersetzt werden. 
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25.06.2019
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Die Umlage U2 ist für den Ausgleich der Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz zu entrichten. Sie errechnet sich aus den Bruttoarbeitsentgelten aller im Betrieb geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer und beträgt seit dem 1. Juni 2019 0,19% (zuvor 0,24%). 
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