17.03.2025
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Ob bzw. wie sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer bei einer Streikteilnahme vorher beim Arbeitgeber abmelden muss
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13.03.2025
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Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes meint: Die neue Regierung muss endlich mehr Lohntransparenz schaffen!
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13.03.2025
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Eine Überwachungsbehörde hatte in einer Käserei einen offenen Salzbadbehälter wegen alten verfärbten Verschmutzungen beanstandet. Das Unternehmen wurde zu einer beabsichtigten behördlichen Veröffentlichung mit dem Text „Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel“ angehört. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wurde der Veröffentlichungstext in einen konkret-individuellen Text ...
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12.03.2025
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Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert eine geschlechtergerechte Daten- und Digitalpolitik.
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12.03.2025
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Wir informieren Sie u.a. über die Verschiebung der Besoldungserhöhung sowie zwei interessante Urteile zur Überstundenvergütung bei Teilzeitkräften und zur Fiktiven Fortschreibung bei der Beurteilung. Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre!
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10.03.2025
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Nordrhein-Westfalen (NRW) plant Erleichterung des kommunalen Vergaberechts und Freigabe der Unterschwellenvergabeordnung („Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ – Gesetzentwurf vom 13. Februar 2025)
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10.03.2025
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Der demografische Wandel verlangt ein späteres Eintreten in den Ruhestand. Diese Forderung stößt bei Arbeitnehmern und Beamten nahezu einhellig auf Widerstand. Dass es aber auch anders gehen könnte, das zeigt das Beispiel einer Berliner Lehrerin.
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07.03.2025
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Welche Tätigkeiten für die Eingruppierung von Beschäftigten im Anwendungsbereich des TVöD/TV-L maßgebend sind.
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07.03.2025
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Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, ist beim Stichwort „Wohnungsüberlassung“ unter Nr. 8 Buchstabe a erläutert, wie in diesen Fällen die unentgeltliche oder verbilligte Heizung zu bewerten ist. Grundsätzlich ist für die Bewertung dieses zusätzlichen geldwerten Vorteils der übliche Endpreis am Abgabeort maßgebend.
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07.03.2025
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Da in den Fällen der Firmenfitnessmitgliedschaften kein üblicher Endpreis am Abgabeort ermittelt werden kann, ist der geldwerte Vorteil dieses Sachbezugs nach der Höhe der Aufwendungen des Arbeitgebers (einschließlich sämtlicher Nebenkosten und der Umsatzsteuer) zu bemessen (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2025, das Stichwort „Firmenfitnessmitgliedschaften“).
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