Koalitionsvertrag und Gleichstellung
Der Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode hat zum Thema Gleichstellung einen eigenen Abschnitt, der auch nicht – wie zuletzt 2005 – dem Oberthema Familie unterstellt ist. Im Kapitel „Sozialer Fortschritt durch Zusammenhalt und Solidarität“ heißt es in einem Abschnitt über Frauen in Führungspositionen: „Die Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes und des ...
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Der Umgang mit Frauen in Führungspositionen
Der Umgang mit Frauen in Führungspositionen ist nicht immer ein Vergnügen für die Gleichstellungsbeauftragte. Die Quoten bei den weiblichen Führungskräften in den obersten Bundesbehörden steigen, wenn auch langsam. Allerdings gleicht sich auch das durchschnittliche Befähigungsniveau der weiblichen Kräfte dem der männlichen an.
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Zeitschrift
Rechtzeitige Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
Neulich landete im Posteingang einer Gleichstellungsbeauftragten die Mitteilung der Dienststelle, dass eine neue organisatorische Maßnahme beschlossen worden sei. Im Rahmen der Beteiligung gemäß Bundesgleichstellungsgesetz werde ihr nun Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
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Gleichstellung erreicht man nicht durch einfaches Abzählen
Terminprobleme sind das tägliche Brot einer Gleichstellungsbeauftragten. Da soll zum Beispiel eine vakante Referatsleitung neu besetzt werden. Ein Besprechungstermin für alle Entscheidungsbeteiligten muss gefunden werden. Erfreulich: Die Gleichstellungsbeauftragte soll teilnehmen (wie das Gesetz es vorsieht).
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Mein Wunsch: 50% beamtete Staatssekretärinnen
Bundestagswahl war gestern. Heute ist Regierungsbildung. Gleichstellungsbeauftragte werden hierzu gewöhnlich nicht nach ihrer Meinung gefragt. Wenn ich mir aber etwas wünschen dürfte, wäre dies 50% beamtete Staatssekretärinnen.
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News Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsrecht
Aktuell informiert.
Mit aktuellen Beiträgen informieren wir hier zu den aktuellen Entwicklung und bringen Sie auf den neuesten Stand.
Gleiches Recht für alle Gleichstellungsbeauftragten
Wie wollen wir unser Ziel, die Schaffung von Geschlechtergerechtigkeit, je erreichen, wenn in der Praxis schon die Gleichstellungsbeauftragten mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sind? Zumindest für den öffentlichen Dienst sollte ein Mindeststandard zu schaffen sein. Das Bundesgleichstellungsgesetz hat hier einige Ansätze.
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