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Lohnsteuerrecht. Aktuell informiert.

Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht

31.05.2019
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Die Beurteilung von Zahlungen des Arbeitgebers für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Arbeitszimmer oder Home-Office als Arbeitslohn oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung richtet sich danach, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt.
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31.05.2019
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Beim Stichwort „Grenzgänger“ im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2019, sind die Grenzgängerregelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich und der Schweiz erläutert.
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31.05.2019
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Seit 1.1.2019 sind auch die zusätzlichen Arbeitgeberleistungen (Barzuschüsse und Sachleistungen) für private Fahrten des Arbeitnehmers im öffentlichen Personennahverkehr steuer- und sozialversicherungsfrei (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2019, die Erläuterungen beim Stichwort „Fahrkostenzuschüsse“ unter Nr. 2).
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31.05.2019
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Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beträgt 20% der Arbeitskosten (einschließlich in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten, ohne Materialkosten), höchstens 1200 € jährlich. Neubaumaßnahmen sind allerdings nicht begünstigt.
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31.05.2019
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Trainer (Übungsleiter) auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen den Freibetrag von derzeit 2400 € jährlich nicht übersteigen.
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31.05.2019
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Behält der Arbeitnehmer bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit seine bisherige Wohnung bei und unterhält er am Beschäftigungsort eine weitere Wohnung, können die beruflich veranlassten Unterkunftskosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden.
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31.05.2019
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Zu den abziehbaren Werbungskosten eines Arbeitnehmers bei seinen Einkünften aus nichtselbständigen Arbeit gehören bekanntlich alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (vgl. hierzu auch im Einzelnen Anhang 7, Abschnitt B im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2019).
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26.04.2019
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Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Arbeitslohn zu. Dies hat der Bundesfinanzhof zu einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil entschieden. Die im Streitfall vom Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern angebotene „Sensibilisierungswoche“ umfasste u.a. Kurse zu gesunder Ernährung und ...
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26.04.2019
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Die kranken- und pflegeversicherte Klägerin erhielt aufgrund von zwei im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherungen Kapitalleistungen, für die die Kranken- und Pflegekasse Beiträge festsetzte.
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26.04.2019
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Das Elterngeld beträgt 65% bis 67% des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 € monatlich und höchstens 1800 € monatlich. Zur Berechnung des (fiktiven) Nettoeinkommens wird das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes pauschal um Steuer- und Sozialabgaben vermindert.
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