Jahresarbeitsentgeltgrenze: Berücksichtigung variabler Arbeitsentgeltbestandteile
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2018 grundsätzlich 59 400 €) übersteigt. Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellen, sofern sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens ...
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Doppelte Haushaltsführung: Wohnen am Beschäftigungsort
Die notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden. Von einer solchen doppelten Haushaltsführung kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er seine Hauptwohnung ...
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Firmenwagen zur privaten Nutzung: Arbeitnehmer-Aufwendungen im Sozialversicherungsrecht
Der Bundesfinanzhof hat Ende 2016 entschieden, dass ein vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahltes Nutzungsentgelt den vom Arbeitnehmer zu versteuernden Nutzungswert zwar mindert, ein den Nutzungswert übersteigender Betrag jedoch weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten führt. Zudem vertritt er entgegen seiner früheren Rechtsprechung die Auffassung, dass im Rahmen der privaten ...
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Betriebliche Altersversorgung: Beiträge des Arbeitgebers
„Beiträge des Arbeitgebers“ im ersten Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung sind im Kalenderjahr 2018 bis zu 6240 € steuerfrei; Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung besteht allerdings lediglich bis zu 3120 € (vgl. im Einzelnen den Anhang 6 im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2018).
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Gesellschafter-Geschäftsführer: Herabsetzung des Ruhegehalts
Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2018, werden beim Stichwort „Gesellschafter-Geschäftsführer“ unter Nr. 6 Buchstabe k die ertragsteuerlichen Folgen aufgezeigt, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH vollständig oder teilweise auf eine ihm erteilte Pensionszusage verzichtet.
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Vermögensbildung der Arbeitnehmer: Frist für elektronische Übermittlung
Die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung ist erstmals für vermögenswirksame Leistungen anzuwenden, die im Jahr 2017 angelegt worden sind. Sie ersetzt die frühere Papierbescheinigung (= Anlage VL). Die erstmalige elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung für die in 2017 angelegten vermögenswirksamen Leistungen sollte spätestens bis zum 28.2.2018 erfolgen (vgl. auch im Lexikon für ...
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