Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten: Leasingsonderzahlung bei individuellen Kfz-Kosten
Benutzt der Arbeitnehmer bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten seinen eigenen Pkw, können die Kfz-Kosten nach dem pauschalen Kilometersatz (0,30 € je gefahrenen Kilometer) oder nach dem für einen Zeitraum von 12 Monaten individuell ermittelten Kilometersatz (= Gesamtkosten : Jahresfahrleistung) vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen ...
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Aktuelle Gesetzgebung
Im Laufe des November dieses Jahres wird der Bundesrat über das Jahressteuergesetz 2024 und das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz abstimmen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat den Gesetzen zustimmen oder ob es zu einem oder sogar zwei Vermittlungsverfahren kommt. Unabhängig hiervon wurden zwischenzeitlich folgende Änderungen und Ergänzungen dieses Gesetzes angekündigt:
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Elektro-Bike: Fahrrad oder Kraftfahrzeug?
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein Fahrrad zur Verfügung, ist der sich hieraus ergebende geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei. Ist ein Elektro-Bike allerdings verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen, ergibt sich regelmäßig ein steuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil, der nach der 1%-/0,03%-Regelung zu ...
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Das Paket aus Online-, Print-Version, 4 Webinaren und KI-Recherche-Tool
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Geringfügige Beschäftigung: Fünf Extras zur Geringfügigkeitsgrenze
Für Minijobber gilt derzeit eine monatliche Verdienstgrenze von 538 € (= Geringfügigkeitsgrenze). Diese Verdienstgrenze steigt zum 1.1.2025 auf 556 € (Mindestlohn je Stunde 12,82 € x 130 : 3 = aufgerundet 556 €). Bei einem Verdienst von mehr als 538 € liegt kein Minijob mehr vor. Es handelt sich dann um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es gibt jedoch ...
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Arbeitnehmerüberlassung: Mindestlohn für Leiharbeitnehmer
Für die Leiharbeit galt aufgrund der 5. Verordnung über eine Lohnuntergrenze bei Arbeitnehmerüberlassung in der Zeit vom 1.1.2024 bis zum 31.3.2024 ein Mindeststundenentgelt von 13,50 €, das ein Verleiher einem von ihm beschäftigten Leiharbeitnehmer mindestens zahlen musste (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2024, das Stichwort „Arbeitnehmerüberlassung“ unter Nr. 5 Buchstabe c).
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